Kein einheitlicher Umgang mit Normen in der Rechtsprechung


Analyse von Gerichtsurteilen: Normen werden oft zur Unterstützung von Entscheidungen herangezogen


In Unternehmen taucht immer wieder die Frage auf, welche Bedeutung die Anwendung relevanter Normen bei der Rechtsprechung hat, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. „Einerseits sind Normen rechtlich nicht bindend, andererseits wird von Unternehmen aber erwartet, dass sie den aktuellen Stand der Technik einsetzen – und dieser wird vor allem durch Normen definiert“, erklärt Manfred Skiebe,  die Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen im Bereich der Normung und Standardisierung berät. Eine Hilfestellung bietet nun die Kommission für Arbeitsschutz und Normung (KAN): In ihrer aktuell veröffentlichten Studie „Rechtsprechung zu technischen Normen und normenähnlichen Dokumenten hinsichtlich ihrer Bedeutung für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ analysiert sie die Auswirkung der Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von Normen in realen Gerichtsurteilen.

 

Gerichte entscheiden in jedem Einzelfall neu

 

In der Kommission Arbeitsschutz und Normung kooperieren Arbeitgeber, Arbeitnehmer, der Staat, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und das Deutsche Institut für Normung, um gemeinsam den Arbeitsschutz in der Normung zu verankern. Neben deutschen technischen Normen wurden in der Studie auch internationale Normen sowie andere Regeln der Technik – beispielsweise VDI-Richtlinien – berücksichtigt. 

Die Studie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass Gerichte in der Regel nicht zwischen den normativen und den informativen Inhalten eines Dokuments unterscheiden. Zur Frage, weswegen eine Norm oder ein normenähnliches Dokument geeignet ist, eine Rechtsvorschrift zu erfüllen, wird in den meisten Urteilen allerdings nichts gesagt. „Gerichte übernehmen das Ergebnis bzw. die Inhalte einer Norm bzw. eines normartigen Dokumentes in ein Urteil, sofern es in die Systematik der meist unbestimmten Rechtsvorschriften passt“, schreiben die Autoren der Studie. Mit anderen Worten: Gerichte entscheiden in jedem Einzelfall neu, ob sie Normen in die Begründung ihres Urteils aufnehmen – und sie berücksichtigen diese besonders gerne, wenn dadurch das anderweitig gefundene Ergebnis weiter unterstützt wird. Die Studie ist kostenlos erhältlich und kann im Internet unter http://bit.ly/kan-studie als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

 

Grundlegende Informationen zur Normung 

 

Neben der Berücksichtigung dieser Studie lohnt sich für alle, die sich mit Normung beschäftigen, auch ein intensiver Blick in die DIN-Norm 820-2 („Normungsarbeit, Gestaltung von Dokumenten“), laut Manfred Skiebe die „Bibel des Normers“. Dort wird unter anderem der Aufbau von Normen beschrieben. Auch werden zahlreiche Hinweise zum Umgang mit internationalen Normen gegeben.

 

 

 

Weitere Informationen erteilt Manfred Skiebe unter Tel.01715247349 oder E-Mail manfred@skiebe.info